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Wichtiger Schritt für Projekt Spielberg Neu

Übergangsfrist zur Nachrüstung von Fahrrädern endet am 30. April. Doch wer bei Reflektoren und Co. spart, wird vorest noch nicht bestraft.

Übergangsfrist zur Nachrüstung von Fahrrädern endet am 30. April. Doch wer bei Reflektoren und Co. spart, wird vorest noch nicht bestraft.

In Kraft getreten ist die neue Fahrradverordnung ja schon vor zwei Jahren. Neu gekaufte Drahtesel dürfen seit damals nur noch mit kompletter Sicherheitsausstattung dem Kunden übergeben werden, Besitzern älterer Radeln gewährte der Gesetzgeber noch zwei Jahre Zeit zum Umrüsten.

Aufrüsten. Das hieße, dass es am 1. Mai ernst wird für alle Pedalritter, was die gesetzeskonforme Ausstattung ihrer Fahrräder betrifft. Doch die Schonfrist wurde jetzt noch einmal verlängert. Die für Verkehrssicherheit zuständigen Minister Hubert Gorbach und Ernst Strasser appellierten nun an die Länder, mit dem Vollzug der Verordnung bis zum Juli zu warten. „Es geht geht nicht darum, zu bestrafen, sondern darum, die Sicherheit zu erhöhen. Vielen ist es leider bisher entgangen, dass sie ihr Fahrrad umrüsten müssen“, so Gorbach. Ab 1. Juli solle dann aber wirklich gestraft werden.

Tolerant. Bei der Verkehrsabteilung der Grazer Polizei war vom ministeriellen Appell gestern zwar noch nichts bekannt, doch würde man vorerst ohnehin enstprechende Toleranz walten lassen, hieß es dort. „In der neuen Verordnung geht es im Grunde um Details, die wichtigsten Ausstattungsvorschriften gab es ja auch früher“, erklärt Kommandant Peter Fahrner. Das größte Problem sei nach wie vor die mangelnde Beleuchtung bei Zweirädern – und da greife man je nach Situation und Einsichtigkeit des Radlers auch zum Strafblock. 20 Euro kostet so ein „Blindflug“ durch die Nacht.

Laut einer Studie des Instituts „Sicher Leben“ waren 2002 sogar 55 Prozent der Radler bei Dunkelheit ohne Licht unterwegs.
Kleine Zeitung

 

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