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Buchmann: Abschluss der Spielberg-UVP muss möglich sein

„Wir würden kurz vor dem Ziel unsere Chancen vergeben. Dem Projekt würde es wie einem Boliden bei einem Langsteckenrennen ergehen, dem in der Schlussrunde der Sprit ausgeht", sagt Buchmann. Bekanntlich hat auch der Leadinvestor Red Bull zuletzt mitgeteilt, dass weiteres Verhandeln mit Investoren für Spielberg nur Sinn macht, wenn der erstinstanzliche Bescheid vorliegt.

Da die SPÖ in der heutigen Regierungssitzung nur mit zwei von fünf Regierungsmitgliedern (Voves und Wegscheider) anwesend war, hat Landeshauptmann Franz Voves die Zustimmung der SPÖ zu diesem Antrag von der Rücksprache mit den nicht anwesenden SP-Regierungsvertretern abhängig gemacht.

Die zuständige Behörde (FA 13A - Umwelt- und Anlagenrecht) arbeitet intensiv am UVP-Bescheid, der Anfang September ergehen soll. „Der Bescheid kann aber nur erstellt werden, wenn auch alles dafür Notwendige vorliegt. Durch andere UVP-Verfahren und die umfangreichen Gegengutachten der Projektgegner ist ein enormer zusätzlicher Bedarf an Sachverständigen-Expertisen entstanden", erklärt Buchmann die Situation.

Der zusätzliche Bedarf an Mitteln ist durch folgende vier Faktoren bedingt:

1. Zahl der nichtamtlichen Sachverständigen,
2. Einfluss von anderen UVP-Verfahren auf den Qualitätsstandard,
3. Anzahl und der Umfang der Gegengutachten und
4. Unterstützende Maßnahmen im Bereich der Raumplanung.

ad 1.) Die Kosten für die Nicht-Amtlichen Sachverständigen (von 27 Sachverständigen sind 7 so ge-nannte Nicht-Amtliche-Sachverständige), die für die Bereiche Umweltmedizin Spezialbereich Schall, Umweltmedizin allgemein, Brandschutz, Rennsicherheit, Boden und Landwirtschaft, Naturschutz und Schall von der Behörde bestellt worden sind, werden im Rahmen der Bescheiderstellung an die Projekt Spielberg Neu GmbH weiterverrechnet.

ad 2.) Ein wesentlicher Kostenfaktor resultiert auch aus den Erfahrungswerten der Behördenorgane vom Umweltverträglichkeitsverfahren für das 380 KV Leitungsprojekt. Die dort geforderten und entwi-ckelten Standards im „Grünbereich" wurden auch bei der Beurteilung des Projektes Spielberg Neu angewendet. Diese Anforderungen waren in der Dimension nicht vorhersehbar und verursachten zu-sätzliche Aufwendungen. So mussten von den Sachverständigen der Projekt Spielberg Neu GmbH zusätzliche Ist-Zustands-Erhebungen und Gutachten über Ergänzungen der Fachbereiche Forstwirt-schaft, Wildökologie, Landwirtschaft, Gewässerökologie, Pflanzen und Tiere, Gewässerstruktur, Fische, Mikrozoobenthos, Schmetterlinge, Fledermäuse, Bodenentnahmen, Analytik und Bewertung nach Waldbodenzustandsinventur und ein Waldfachplan erstellt werden.

ad 3) Ein weiterer nicht vorhersehbarer Kostenfaktor resultiert aus den umfangreichen Gegengutach-ten, die einerseits von Anrainern zum Thema Luftreinhaltung, Medizin und Schallschutz und anderer-seits von der Umweltanwaltschaft des Landes Steiermark zum Thema Luftreinhaltung, Medizin und Schallschutz eingebracht worden sind. Zu diesen Gutachten, die erst in bzw. nach der Ediktalfrist eingebracht wurden, müssen die Sachverständigen der Projekt Spielberg Neu GmbH Stellung be-ziehen.

ad 4) Parallel zum Umweltverträglichkeitsverfahren haben die Gemeinden Spielberg bei Knittelfeld und Flatschach in Raumordnungsverfahren die Anpassung ihrer Rechtsgrundlagen (Entwicklungskonzepte und Flächenwidmungspläne) vollzogen. Von der Projekt Spielberg Neu GmbH mussten für diese Verfahren Projektunterlagen in den Fachbereichen Raumordnung, Schalltechnik und Recht beigestellt werden.

 

 

 

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