Förderungen (alt)
Förderungen für verschiedene gewerbliche Förderungsmaßnahmen und Standortmarketing

Grundlage für Förderungen der Abteilung 12 - Referat Wirtschaft und Innovation - bilden das Steiermärkische Wirtschaftsförderungsgesetz (StWFG) 2001 i.d.g.F. sowie die Wirtschaftsstrategie Steiermark 2025 - Wachstum durch Innovation.
Geförderte Projekte/geförderte Aktivitäten fallen in den Anwendungs- und Geltungsbereich der Wirtschaftsstrategie Steiermark 2025 - Wachstum durch Innovation und können inhaltlich (zumindest) einer der fünf darin definierten Kernstrategien zugeordnet werden.
Die Förderung der A12 kann auch neben einer Förderung durch andere Rechtsträger erfolgen. Eine inhaltliche und fördertechnische Abstimmung mehrerer Förderungen ist jedoch anzustreben. Weiters wird darauf hingewiesen, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung des Landes Steiermark besteht und Fördermittel jeweils erst nach ausführlicher Überprüfung flüssig gestellt werden.
Ansuchen:
Abrechnung:
Rechtsgrundlagen:
Steiermärkisches Wirtschaftsförderungsgesetz 2001 - StWFG
Rahmenrichtlnie über die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark
in der Fassung 2021 (RRL 2021)A12 Richtlinie Ref. Wirtschaft und Innovation
De-Minimis-Verordnung, VO (EU) Nr. 1407/2013 gültig ab 1.1.2014
Leitfaden für die Projektabrechnung von Förderungen des Referates Wirtschaft und Innovation
Logos:
Logo Wirtschaft_Tourismus_Regionen_Wissenschaft und Forschung JPG
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Ansprechpartnerin:
Monika Mencigar
Tel.: 0316/877-2565
E-Mail: monika.mencigar@stmk.gv.at
Winterbauoffensive 2021
Informationen dazu finden Sie unter:
https://www.wirtschaft.steiermark.at/cms/beitrag/12796020/11526613/