Breitband Masterplan Steiermark
In Kooperation mit der sbidi und den Regionalmanagementstellen hat die Abteilung 12 einen Breitbandmasterplan für die gesamte Steiermark mit Ausnahme der Stadt Graz erarbeitet. Dieser Masterplan enthält eine technische Grobplanung für Glasfaseranbindungen von Haushalten, öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen auf Basis des Gebäude- und Wohnungsregisters der Statistik Austria.
Diese Planungen sind besonders für Gemeinden, Provider und potentielle Antragsteller von Breitbandförderungen eine wichtige Orientierung für den weitergehenden Breitbandausbau.
Mithilfe des Masterplans können bei Fördereinreichungen vor allem die anfallenden Kosten für den Breitbandausbau besser kalkuliert und abgeschätzt werden.
Mit der Möglichkeit des OGD - Open Government Data erhält man nun eine eingeschränkte Einsicht in den steirischen Masterplan.
Für die steirischen Gemeinden gibt es die Möglichkeit, Einsicht in den Masterplan für ihre Gemeindeportale zu erhalten.[wirtschaft.steiermark]
Das Land Steiermark (Abteilung 12) stellt diesen Zugang - gemeinsam mit der sbidi und der Abteilung 17 - über einen passwortgeschützten, ESRI-gestützten Online-Dienst bereit. Die Gemeinden erhalten die dafür erforderlichen Nutzungsbestimmungen vorab per E‑Mail von der Abteilung 12.
Damit Ihre Gemeinde Zugriff erhält, bitten wir Sie, diese Nutzungsbestimmungen von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister zu unterzeichnen und an uns zurückzusenden. Nach Einlangen der unterschriebenen Nutzungsbestimmungen richtet das Land Steiermark für Ihre Gemeinde einen Zugang (Token) ein, der ein Jahr gültig ist; nach Ablauf dieses Jahres kann ein neuer Token bei der Breitbandkoordinationsstelle der Abteilung 12 beantragt werden.



