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4. COMET-Module Call

16. April 2024 - 22. Oktober 2024

FFG Logo© FFG

Am 16.04.2024 startete der 4. COMET-Module Call. Gefördert werden Projekte, die zukunftsweisende Forschungsthemen etablieren, um den Forschungsstandort Österreich für zukünftige Herausforderungen zu stärken. Das Forschungsprogramm wird von Wissenschaft und Wirtschaft gemeinsam definiert. COMET-Module zeichnen sich durch besonders risikoreiche Forschung aus, die deutlich über den Stand der Technik hinausgeht. 

Antragsberechtigt

  • Sind ausschließlich bestehende COMET-Zentren (K1) und COMET-Zentren (K2) des 3. Calls.
  • Zentren im Phasing-Out bzw. Zentren, die vor Start des Moduls auslaufen, können keinen Antrag stellen.
  • Ein Zentrum darf max. 2 Anträge (inkl. bestehender COMET-Module, die nach 2026 auslaufen) stellen.
  • Die Ausschreibung ist thematisch offen.

Laufzeit
Die Laufzeit beträgt 4 Jahre.

Finanzierung
Es stehen 12 Mio. € Bundesmittel zuzüglich der Landesmittel zur Verfügung (6 COMET-Module). 
Förderungquote: 80% fix

Öffentliche Förderung:
• Bundesförderung: max. 500.000 € pro Jahr
• Landesförderung: max. 250.000 € pro Jahr 

Finanzierung durch Partner:
• Anteil Unternehmenspartner: 15%
• Anteil Wissenschaftspartner: 5%

Gemäß dem Memorandum of Understanding wird sich die Steiermark im fixen Beitragsverhältnis von 2/1 (Bund/Länder) an diesem Call beteiligen.

Kriterien
Als Voraussetzung zur Abgabe einer Förderungszusage seitens des Landes Steiermark sind folgende Kriterien zu erfüllen:

Allgemeine Voraussetzung:

  • Wirtschaftsstrategie Steiermark 2030

Das COMET-Modul muss sich in zumindest eines der folgenden Themen einordnen lassen: 
Mobility, Green-Tech, Health-Tech, Materialien- und Werkstofftechnologien, Produktionstechnologien, Maschinen- und Anlagenbau, Digitaltechnologien und Mikroelektronik

Details siehe dazu unter:  Wirtschaftsstrategie 2030

  • Das Modul muss von einem steirischen Zentrum bzw. Zentrum mit steirischer Beteiligung sein.
  • Bei einem Modul mit Steiermark als Nebensitz muss sich auch das Hauptsitz Bundesland an der Modulfinanzierung beteiligen.

Steiermark als Hauptsitz:

  • Es muss mind. ein Wissenschaftspartner und mind. ein Unternehmenspartner aus der Steiermark an dem Modul beteiligt sein
  • Sollte bei den Wissenschafts-/Unternehmenspartnern andere Bundesländer beteiligt sein, ist über eine Mitfinanzierung im einzelnen zu verhandeln.

Steiermark als Nebensitz:

  • Die steirische Beteiligung orientiert sich in erster Linie an den beteiligten steirischen Unternehmenspartnern von den gesamten am Modul beteiligten Unternehmenspartnern, maximal werden jedoch 50% der Landesbeteiligung mitfinanziert
  • Sollte es keine steirischen Unternehmenspartner geben, erfolgt die Berechnung anhand der steirischen Wissenschaftspartner

Die Ausstellung eines LoC des Landes Steiermark ist abhängig von den zur Verfügung stehenden budgetären Möglichkeiten.

Zeitplan

09.04.2024: Informationsveranstaltung FFG
(Details finden Sie  hier.)

16.04.2024: Start der Ausschreibung

23. - 27.09.2024 Hearings
Für eine Bewertung des COMET-Projekts ist es notwendig, dass die Projektwerber ihr Vorhaben den verantwortlichen Stellen des Landes Steiermark und der SFG präsentieren.

Wir ersuchen Sie daher, sich für das Hearing bis 12.09.2024 bei Frau Mag. Eva Kness (Kontakt siehe unten) anzumelden.

04.10.2024, 12:00 Uhr: Abgabe CoreForm
Um einen LoC vom Land Steiermark zu erhalten, muss die vollständig ausgefüllte  CoreForm bis zum 04.10.2024, 12:00 Uhr, an das Land Steiermark (eva.kness@stmk.gv.at) und die SFG (manuela.maier@sfg.at) per Mail (xls- und .pdf-Format (unterzeichnet)) übermittelt werden.

Bei einer angedachten Mitfinanzierung durch ein anderes Bundesland wird dringend empfohlen, die zuständigen Stellen in den jeweiligen Bundesländern frühzeitig zu kontaktieren, bei Abgabe der CoreForm ist eine grundsätzliche Abstimmung vorzuweisen. Die Verantwortung dafür liegt beim Projektwerber.

22.10.2024: Einreichung Antrag bei der FFG

24./25.06.2025: Juryentscheidung

ab 08.2025: Projektstart

Kontakt

Abteilung 12, Referat Wirtschaft und Innovation
Mag. Eva Kness
Nikolaiplatz 3, 8020 Graz
Tel.: 0316 / 877-4816, E-Mail: eva.kness@stmk.gv.at

Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH SFG
MMag. Manuela Maier
Nikolaiplatz 2, 8020 Graz
Tel.: 0316 / 7093-311, E-Mail: manuela.maier@sfg.at

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG
Barbara Kunz
Tel.: +43 5 7755-2404
E-Mail: barbara.kunz@ffg.at

Hinweis: Die für die Ausschreibung relevanten Unterlagen (Leitfaden, Antragsformulare etc.) finden Sie auf der  FFG-Homepage. 

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Daten und Fakten

Wirtschaftsstrategie
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Kontakt

  • Abteilung 12 - Referat Wirtschaft und Innovation
  • +43 (0)316 877-3119
  • +43 (0)316 877-3129
  • E-Mail
  • Nikolaiplatz 3
    8010 Graz

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