5. COMET-Module Call 2026
24. März 2026 - 13. Oktober 2026

Am 24.03.2026 startete die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG den 5. COMET-Module Call. In COMET-Modulen werden innovative und zukunftsorientierte Forschungsschwerpunkte unterstützt, um den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Österreich gezielt für kommende Herausforderungen zu stärken. Die inhaltliche Ausrichtung des Forschungsprogramms wird gemeinsam von Wissenschaft und Wirtschaft festgelegt. Antragsberechtigt sind ausschließlich bereits etablierte COMET-Zentren der Kategorien K1 und K2. Die Umsetzung erfolgt in enger Kooperation zwischen wissenschaftlichen Einrichtungen und Unternehmen.
Antragsberechtigt
Förderbar sind COMET-Zentren, die ein Konsortium führen, welches aus mind. 1 wissenschaftlichen Partner (Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen) und mind. 3 voneinander unabhängigen Unternehmenspartnern (aus dem In- und Ausland) besteht.
Zentren im Phasing-Out bzw. Zentren, die vor Start des Moduls auslaufen, können keinen Antrag stellen.
Ein Zentrum darf max. 2 Anträge (inkl. bestehender COMET-Module) stellen.
Was wird lt. FFG gefördert:
Die Ausschreibung ist thematisch offen innerhalb der Schlüsseltechnologien gemäß
Industriestrategie 2035.
Projektvorhaben müssen sich prioritär einer Schlüsseltechnologie zuordnen, können inhaltlich jedoch auch mehrere Schlüsseltechnologien adressieren. Ausgenommen ist in der aktuellen Ausschreibung die Schlüsseltechnologie „Chips, Elektronische Komponenten und Systeme".
Finanzierung
Es stehen 12 Mio. € Bundesmittel zuzüglich der Landesmittel zur Verfügung (6 COMET-Module).
Förderungquote: 80% fix
Öffentliche Förderung:
• Bundesförderung: max. 500.000 € pro Jahr
• Landesförderung: max. 250.000 € pro Jahr
Finanzierung durch Partner:
• Anteil Unternehmenspartner: 15%
• Anteil Wissenschaftspartner: 5%
Gemäß dem Memorandum of Understanding wird sich die Steiermark im fixen Beitragsverhältnis von 2/1 (Bund/Länder) an diesem Call beteiligen.
Kriterien
Als Voraussetzung zur Abgabe einer Förderungszusage seitens des Landes Steiermark sind folgende Kriterien zu erfüllen:
Allgemeine Voraussetzung:
- Wirtschaftsstrategie Steiermark 2030
Das COMET-Modul muss sich in zumindest eines der folgenden Themen einordnen lassen:
Mobility, Green-Tech, Health-Tech, Materialien- und Werkstofftechnologien, Produktionstechnologien, Maschinen- und Anlagenbau, Digitaltechnologien und Mikroelektronik
Details siehe dazu unter:
Wirtschaftsstrategie 2030
- Das Modul muss von einem steirischen Zentrum bzw. Zentrum mit steirischer Beteiligung sein.
- Bei einem Modul mit Steiermark als Nebensitz muss sich auch das Hauptsitz Bundesland an der Modulfinanzierung beteiligen.
Steiermark als Hauptsitz:
- Die Steiermark zahlt prinzipiell den gesamten Betrag, sofern mind. 1 Wissenschaftspartner und mind. 1 Unternehmenspartner aus der Steiermark am Modul beteiligt sind.
- Sollten bei den Wissenschafts-/Unternehmenspartnern andere Bundesländer beteiligt sein, ist über eine Mitfinanzierung im einzelnen zu verhandeln.
Steiermark als Nebensitz:
- Die steirische Beteiligung orientiert sich in erster Linie an den beteiligten steirischen Unternehmenspartnern von den gesamten am Modul beteiligten Unternehmenspartnern, maximal werden jedoch 50% der Landesbeteiligung mitfinanziert
- Sollte es keine steirischen Unternehmenspartner geben, erfolgt die Berechnung anhand der steirischen Wissenschaftspartner
Die Ausstellung eines LoC des Landes Steiermark ist abhängig von den zur Verfügung stehenden budgetären Möglichkeiten.
Zeitplan
10.03.2026: Informationsveranstaltung FFG
24.03.2026: Start der Ausschreibung
15.-17.09.2026 Hearings des Landes Steiermark
Für eine Bewertung des COMET-Moduls ist es notwendig, dass die Projektwerber ihr Vorhaben den verantwortlichen Stellen des Landes Steiermark und der SFG präsentieren.
Wir ersuchen Sie daher, sich für das Hearing bis 04.09.2026 bei Frau Mag. Eva Kness (Kontakt siehe unten) anzumelden.
21.09.2026, 12:00 Uhr: Abgabe CoreForm
Um einen LoC vom Land Steiermark zu erhalten, muss die vollständig ausgefüllte
CoreForm bis zum 21.09.2026, 12:00 Uhr, an das Land Steiermark (eva.kness@stmk.gv.at) und die SFG (manuela.maier@sfg.at) per Mail (xls- und .pdf-Format (unterzeichnet)) übermittelt werden.
Bei einer angedachten Mitfinanzierung durch ein anderes Bundesland wird dringend empfohlen, die zuständigen Stellen in den jeweiligen Bundesländern frühzeitig zu kontaktieren, bei Abgabe der CoreForm ist eine grundsätzliche Abstimmung vorzuweisen. Die Verantwortung dafür liegt beim Projektwerber.
13.10.2026: Einreichung Antrag bei der FFG, 12:00 Uhr
08./09.06.2027: Sitzung des Bewertungsgremiums (Jury)
ab 08.2027: Beginn der Laufzeit
Kontakt
Abteilung 12, Referat Wirtschaft und Innovation
Mag. Eva Kness
Nikolaiplatz 3, 8020 Graz
Tel.: 0316 / 877-4816, E-Mail: eva.kness@stmk.gv.at
Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH SFG
MMag. Manuela Maier
Nikolaiplatz 2, 8020 Graz
Tel.: 0316 / 7093-311, E-Mail: manuela.maier@sfg.at
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG
Barbara Kunz
Tel.: +43 5 7755-2404
E-Mail: barbara.kunz@ffg.at
Hinweis: Die für die Ausschreibung relevanten Unterlagen (Leitfaden, Antragsformulare etc.) finden Sie auf der
FFG-Homepage.



