11. COMET-Projekte Call 2026
24. März 2026 - 13. Oktober 2026

Am 24.03.2026 startet die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG den 11. COMET-Projekte Call. In COMET-Projekten arbeiten Wissenschaft und Wirtschaft eng zusammen, um Forschung auf hohem Niveau zu betreiben. Ziel ist es, innovative Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu entwickeln, die ein großes Entwicklungspotenzial besitzen und mittelfristig zur Marktreife gebracht werden können. Gefördert wird dabei ein kooperatives Forschungsprogramm, das sowohl für Unternehmen als auch für die Forschung einen deutlichen Mehrwert schafft.
Antragsberechtigt
sind Konsortien mit mind. 1 wissenschaftlichen Partner (Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen) und mind. 3 voneinander unabhängigen Unternehmenspartnern (Unternehmen aus dem In- und Ausland).
Die Ausschreibung ist thematisch offen innerhalb der Schlüsseltechnologien gemäß Industriestrategie.
Förderbar sind:
- Unternehmen jeder Rechtsform
- Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (Universitäten, Fachhochschulen, Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen)
- Sonstige Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit (nicht wissenschaftsorientierte Vereine, Gemeinden und Selbstverwaltungskörper)
Bestehende COMET-Zentren sowie COMET-Zentren, die sich im Phasing Out befinden, dürfen nicht als Konsortialführung in COMET-Projekten agieren. Die Teilnahme der Zentren als Beteiligte ist möglich, sofern diese nicht den überwiegenden Teil der förderbaren Gesamtkosten tragen.
Finanzierung
Es stehen 10 Mio. € Bundesmittel zuzüglich der Landesmittel zur Verfügung.
Förderungsquote: 45% fix
Öffentliche Förderung:
• Bundesförderung: max. 450.000 € pro Jahr
• Landesförderung: max. 225.000 € pro Jahr
Finanzierung durch Partner:
• Anteil Unternehmenspartner: mind. 45%
• Die Restfinanzierung ist sicherzustellen.
Gemäß dem Memorandum of Understanding wird sich die Steiermark im fixen Beitragsverhältnis von 2/1 (Bund/Länder) an diesem Call beteiligen.
Kriterien
Als Voraussetzung zur Abgabe einer Förderungszusage seitens des Landes Steiermark sind folgende Kriterien zu erfüllen:
- Einordnung in die Wirtschaftsstrategie Steiermark 2030 des Landes Steiermark
Das COMET-Projekt muss sich in zumindest eines der folgenden Themen einordnen lassen:
Mobility, Green-Tech, Health-Tech, Materialien- und Werkstofftechnologien, Produktionstechnologien, Maschinen- und Anlagenbau, Digitaltechnologien und Mikroelektronik
Details siehe dazu unter:
Wirtschaftsstrategie 2030
- Anteil der steirischen Unternehmenspartner
Auf Grund der wirtschaftlichen Situation gibt es beim COMET-Projekte Call 2026 eine Auswahlmöglichkeit
- mind. 20 % steirische Unternehmenspartner
oder - mind. 10 % steirische Unternehmenspartner UND 10 % steirische Wissenschaftspartner
Für die Berechnung ist die beiliegende
Core Form zu verwenden.
- Anteil der internationalen Unternehmenspartner für COMET-Projekte mit Konsortialführung in der Steiermark
Der Anteil internationaler Unternehmenspartner darf max. 50 % des Gesamtanteils aller Unternehmenspartner betragen, sofern die Konsortialführung in der Steiermark ist.
- Verschränkung Cluster/Netzwerk
Die Konsortien sind angehalten, bis spätestens Ende Juni 2026 über die SFG akkordierte Gespräche mit den themenrelevanten Cluster-/Netzwerkorganisationen zu führen mit dem Ziel, die zukünftige Kooperationsstrategie festzuhalten.
Ansprechpersonen in der SFG: Herr Michael Liebminger
Tel.: 0316 / 7093-333, E-Mail: michael.liebminger@sfg.at
Die Ausstellung eines LoC des Landes Steiermark ist abhängig von den zur Verfügung stehenden budgetären Möglichkeiten.
Zeitplan
10.03.2026: Informationsveranstaltung FFG
24.03.2026: Start der Ausschreibung
15.-17.09.2026 Hearings des Landes Steiermark
Für eine Bewertung des COMET-Projekts ist es notwendig, dass die Projektwerber ihr Vorhaben den verantwortlichen Stellen des Landes Steiermark und der SFG präsentieren.
Voraussetzung für die Teilnahme am Hearing ist das Gespräch "Verschränkung Cluster/Netzwerke" mit der SFG!
21.09.2026, 12:00 Uhr: Abgabe CoreForm
Um einen LoC vom Land Steiermark zu erhalten, muss die vollständig ausgefüllte
CoreForm an das Land Steiermark (eva.kness@stmk.gv.at) und die SFG (manuela.maier@sfg.at) per Mail (xls- und .pdf-Format (unterzeichnet)) übermittelt werden.
Bei einer angedachten Mitfinanzierung durch ein anderes Bundesland wird dringend empfohlen, die zuständigen Stellen in den jeweiligen Bundesländern frühzeitig zu kontaktieren, bei Abgabe der CoreForm ist eine grundsätzliche Abstimmung vorzuweisen. Die Verantwortung dafür liegt beim Projektwerber.
13.10.2026: Einreichung Antrag bei der FFG, 12:00 Uhr
08./09.06.2025: Sitzung des Bewertungsgremiums (Jury)
ab 08.2027: Beginn der Laufzeit
Kontakt
Abteilung 12, Referat Wirtschaft und Innovation
Mag. Eva Kness
Nikolaiplatz 3, 8020 Graz
Tel.: 0316 / 877-4816, E-Mail: eva.kness@stmk.gv.at
Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH SFG
MMag. Manuela Maier
Nikolaiplatz 2, 8020 Graz
Tel.: 0316 / 7093-311, E-Mail: manuela.maier@sfg.at
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG
Budiono Nguyen
Tel: +43 5 7755-2104
Email: budiono.nguyen@ffg.at
Hinweis: Die für die Ausschreibung relevanten Unterlagen (Leitfaden, Antragsformulare etc.) finden Sie auf der
FFG-Homepage.



