2. COMET-Module Call
COMET-Module sind eine Ergänzung an bestehende COMET-Zentren K1 mit dem Ziel, besonders risikoreiche Forschung zu betreiben, die deutlich über den bisherigen Stand der Technik hinausgeht und neue regionale Stärkefelder aufbaut.
COMET-Module sind als thematisch abgegrenzte Forschungsbereiche zu verstehen, in welchen durch exzellente Forschung auf höchstem Niveau neue Themenfelder erschlossen werden, welche deutlich über den bisherigen Stand der Technik hinausreichen („way beyond state-of-the-art").
Antragsteller
Antragsberechtigt sind ausschließlich bestehende COMET-Zentren K1.
Das Konsortium muss aus mind. 1 Wissenschaftspartner und mind. 3 Unternehmenspartnern bestehen.
Finanzierung
- 80% öffentliche Förderung
- Mind. 5 % durch wissenschaftliche Partner
- Mind. 15 % durch Unternehmenspartner
- Max. Bundesförderung: 500.000,- Euro/Jahr (max. € 2. Mio. für 4 Jahre)
- Max. Landesförderung: 250.000,- Euro/Jahr (max. € 1. Mio. für 4 Jahre)
Gemäß dem Memorandum of Understanding wird sich die Steiermark im fixen Beitragsverhältnis von 2/1 (Bund/Länder) an diesem Call beteiligen.
Kriterien
Grundsätzlich wird seitens des Landes Steiermark eine Förderungszusage abgegeben, wenn folgende
Kriterien erfüllt sind.
1. Das COMET-Modul muss sich in die Wirtschaftsstrategie Steiermark 2025 einordnen lassen.
Das heißt, das Modul muss sich mit einem der drei Leitthemen (Mobility, Green-Tech, Health-Tech) und/oder den technologischen Kernkompetenzen (Material- und Werkstofftechnologien; Produktionstechnologien, Maschinen- und Anlagenbau; Digitaltechnologien und Mikroelektronik) der Wirtschaftsstrategie Steiermark 2025 beschäftigen.
2. Das Land Steiermark beteiligt sich an der Finanzierung eines Moduls eines Sitzzentrums, sofern 80% des finanziellen Anteils der Wissenschaftspartner lt. CoreForm aus der Steiermark kommt.
3. Die internationalen wissenschaftlichen Partner lt. CoreForm werden der Steiermark zugerechnet, sofern die Steiermark das Sitzbundesland ist, diese dürfen aber konform zu den steirischen Beurteilungskriterien der COMET-Zentren, nicht mehr als max. 50% ausmachen.
4. Die anteilige Finanzierung durch die Steiermark wird mit dem LoC (letter of commitment) festgelegt. Die letztgültige Entscheidung über die Ausstellung eines LoC obliegt der zuständigen Landesrätin.
Die Ausstellung eines LoC des Landes Steiermark ist abhängig von den zur Verfügung stehenden budgetären Möglichkeiten.
Zeitplan
- 16. + 17.03.2021 Präsentation vor Vertretern des Landes Steiermark
Für eine Bewertung des COMET-Moduls ist es notwendig, dass die Projektwerber ihr Vorhaben den verantwortlichen Stellen des Landes Steiermark präsentieren.
Anmeldungen: Wir ersuchen Sie, sich für die Präsentation bis Ende Februar per E-Mail bei Frau Eva Kness eva.kness@stmk.gv.at oder Herrn Gerd Gratzer gerd.gratzer@stmk.gv.at anzumelden
- 22.03.2021, 12:00 Uhr Abgabe der CoreForm
Um einen LoC vom Land Steiermark zu erhalten, muss die vollständig ausgefüllte CoreForm bis zum 22.03.2021, 12:00 Uhr an das Land Steiermark (eva.kness@stmk.gv.at) und die SFG (manuela.maier@sfg.at) per Mail (xls- und .pdf-Format (unterzeichnet)) übermittelt werden.
- 01.04.2021 Regierungssitzung und LOC
- 14.04.2021 Abgabe Antrag bei der FFG
Bei einer angedachten Mitfinanzierung durch ein anderes Bundesland wird dringend empfohlen, die zuständigen Stellen in den jeweiligen Bundesländern frühzeitig zu kontaktieren.
Weiters dürfen wir die Projektwerber darauf hinweisen, dass bei der Abgabe der CoreForm eine grundsätzliche Abstimmung mit anderen mitfinanzierenden Bundesländern bereits vorliegen muss. Die Verantwortung dafür liegt beim Projektwerber.
Kontakt
Mag. Eva KNESS
Abteilung 12, Referat Wirtschaft und Innovation, Nikolaiplatz 3, 8020 Graz
Tel.: +43 (0)316 877-4816
Mail: eva.kness@stmk.gv.at
MMag. Manuela MAIER
Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH SFG, Nikolaiplatz 2, 8020 Graz
Tel.: +43 (0)316 7093-311
Mail: manuela.maier@sfg.at