3. COMET-Module Call

07. November 2022 - 25. April 2023

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Am 07.11.2022 startete der 3. COMET-Module Call. Gefördert werden Projekte, die zukunftweisende Forschungsthemen etablieren, um den Forschungsstandort Österreich für zukünftige Herausforderungen zu stärken. Das Forschungsprogramm wird von Wissenschaft und Wirtschaft gemeinsam definiert. COMET-Module zeichnen sich durch besonders risikoreiche Forschung aus, die deutlich über den Stand der Technik hinausgeht. Der Call ist thematisch offen, jedoch sollen die Themen klar definiert werden. 

Eckdaten

  • Zielgruppe: ausschließlich bestehende COMET-Zentren (K1), die Gewährung einer Förderung ist an den Bestand des COMET-Zentrums (K1) geknüpft
  • Anträge: max. 2 pro COMET-Zentrum (inkl. bestehender COMET-Module, die nach 2024 auslaufen)
  • Verfahren: thematisch offener Wettbewerb, einstufig

ZIELE

  • Etablierung zukunftweisender Forschungsthemen durch Aufbau neuer Stärkefelder im COMET-Zentrum (K1)
  • Förderung von exzellenter Forschung auf höchstem Niveau zur Erschließung neuer Themenfelder (way beyond state-of-the-art)
  • Initiierung von besonders risikoreicher Forschung
  • Hohe strategische Orientierung und hoher Neuigkeitsgehalt
  • Kooperation mit den besten Forscherinnen und Forschern und Forschungseinrichtungen auf (inter-) nationaler Ebene
  • Nicht Ziel: Inkrementelle Forschung

Laufzeit
Die Laufzeit beträgt 4 Jahre.

Finanzierung
Es stehen 12 Mio. € (6 COMET-Module) Bundesmittel zuzüglich der Landesmittel zur Verfügung. 

Öffentliche Förderung:
• Bundesförderung: max. 500.000 € pro Jahr (53,33%)
• Landesförderung: max. 250.000 € pro Jahr (26,67%)

Finanzierung durch Partner:
• Anteil Unternehmenspartner: 140.600 € pro Jahr (15%)
• Anteil Wissenschaftspartner: 46.800 € pro Jahr (5%)

Förderungquote: fix 80%
Gesamtkosten: max. 937.500 € pro Jahr

Gemäß dem Memorandum of Understanding wird sich die Steiermark im fixen Beitragsverhältnis von 2/1 (Bund/Länder) an diesem Call beteiligen.

Kriterien
Als Voraussetzung zur Abgabe einer Förderungszusage seitens des Landes Steiermark sind folgende Kriterien zu erfüllen:

Allgemeine Voraussetzung:

  • Wirtschaftsstrategie Steiermark 2030

Das COMET-Modul muss sich in zumindest eines der folgenden Themen einordnen lassen: 
Mobility, Green-Tech, Health-Tech, Materialien- und Werkstofftechnologien, Produktionstechnologien, Maschinen- und Anlagenbau, Digitaltechnologien und Mikroelektronik

Details siehe dazu unter:  Wirtschaftsstrategie 2030

  • Das Modul muss von einem steirischen Zentrum bzw. Zentrum mit steirischer Beteiligung sein
  • Bei einem Modul mit Steiermark als Nebensitz muss sich auch das Hauptsitz Bundesland an der Modulfinanzierung beteiligen

Steiermark als Hauptsitz:

  • Es muss mind. ein Wissenschaftspartner und mind. ein Unternehmenspartner aus der Steiermark an dem Modul beteiligt sein
  • Sollte bei den Wissenschafts-/Unternehmenspartner andere Bundesländer beteiligt sein, soll über eine Mitfinanzierung verhandelt werden

Steiermark als Nebensitz:

  • Die steirische Beteiligung orientiert sich in erster Linie an den beteiligten steirischen Unternehmenspartnern von den gesamten am Modul beteiligten Unternehmenspartnern, maximal werden jedoch 50% der Landesbeteiligung mitfinanziert
  • Sollte es keine steirischen Unternehmenspartner geben, erfolgt die Berechnung anhand der steirischen Wissenschaftspartner

Die Ausstellung eines LoC des Landes Steiermark ist abhängig von den zur Verfügung stehenden budgetären Möglichkeiten.

Zeitplan

17.10.2022: Informationsveranstaltung FFG
(Details finden Sie  hier)

07.11.2022: Start der Ausschreibung

30./31.03.2023: Hearing
Für eine Bewertung des COMET-Moduls ist es notwendig, dass die Projektwerber ihr Vorhaben den verantwortlichen Stellen des Landes Steiermark und der SFG präsentieren.

Wir ersuchen Sie daher, sich für das Hearing bis 17.03.2023, 12:00 Uhr bei Frau Mag. Eva Kness anzumelden.

05.04.2023, 12:00 Uhr: Abgabe CoreForm
Um einen LoC vom Land Steiermark zu erhalten, muss die vollständig ausgefüllte  CoreForm bis zum 05.04.2023, 12:00 Uhr an das Land Steiermark (eva.kness@stmk.gv.at) und die SFG (manuela.maier@sfg.at) per Mail (xls- und .pdf-Format (unterzeichnet)) übermittelt werden.

Bei einer angedachten Mitfinanzierung durch ein anderes Bundesland wird dringend empfohlen, die zuständigen Stellen in den jeweiligen Bundesländern frühzeitig zu kontaktieren, bei Abgabe der CoreForm ist eine grundsätzliche Abstimmung vorzuweisen. Die Verantwortung dafür liegt beim Projektwerber.

14.04.2023: Einreichung CoreForm bei der FFG

25.04.2023: Einreichung Antrag bei der FFG

November 2023: Juryentscheidung

ab 01.01.2024: Projektstart

Kontakt

Abteilung 12, Referat Wirtschaft und Innovation
Mag. Eva Kness
Nikolaiplatz 3, 8020 Graz
Tel.: 0316 / 877-4816, E-Mail: eva.kness@stmk.gv.at

Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH SFG
MMag. Manuela Maier
Nikolaiplatz 2, 8020 Graz
Tel.: 0316 / 7093-311, E-Mail: manuela.maier@sfg.at

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG
Ingrid Fleischhacker: Email: ingrid.fleischhacker@ffg.at; Tel: (0)5 775-2102
Reingard Repp: Email: reingard.repp@ffg.at; Tel.: (0) 57755-2107

Hinweis: Die für die Ausschreibung relevanten Unterlagen (Leitfaden, Antragsformulare etc.) finden Sie auf der  FFG-Homepage

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